Wir unterstützen unsere Schülerinnen durch gezielte Information und Beratung dabei, Eigenverantwortung für ihren Bildungsweg zu übernehmen.
So finden regelmäßig Vollversammlungen statt, in denen die Schülerinnen über anstehende Entscheidungen und formale Aspekte wie Umwahl, Besondere Lernleistung oder Abiturqualifikation informiert werden.
Für individuelle Beratungen und Prognosen sowie persönliche Gespräche stehen Fachlehrer, Stammkursleiter und MSS-Leitung sowie auch der Berufsinformationslehrer den Schülerinnen und gerne auch den Eltern zur Verfügung.
Freiwilliges Wiederholen im Laufe der Oberstufe
Einmal, am Ende der Halbjahre 11/2, 12/1, 12/2 oder vor Beginn der schriftlichen Abiturprüfung kann eine Schülerin um ein Jahr freiwillig zurücktreten, sofern die Jahrgangsstufe 11 nicht wiederholt worden ist.
In diesem Falle sollte rechtzeitig das Gespräch mit der MSS-Leitung gesucht werden.
Ein Rücktritt ist schriftlich zu beantragen und wird im Zeugnis vermerkt. Bei der Wiederholung können nur die Ergebnisse des zweiten Durchgangs für die erneute Zulassungsentscheidung und die Gesamtqualifikation herangezogen werden.
Die Schülerinnen müssen die Belegung ihrer Fächer nach dem Unterrichtsangebot der Schule richten. Bei Wiederholung der Jahrgangsstufe 11 können die Fächer neu gewählt werden
Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil)
Es ist auch möglich, die Schule am Ende der Jahrgangsstufe 12 mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife zu verlassen, wenn bestimmte Noten-Voraussetzungen erfüllt sind.