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Wichtige Info zur Teilnahme an der Schulbuchausleihe

(Lernmittelfreiheit des Landes Rheinland-Pfalz)

Sehr geehrte Eltern,

um eventuelle Schadensregulierungen einzugrenzen, kontrollieren Sie bitte unbedingt die Rücknahmequittung, die Ihre Tochter nach der Schulbuchrückgabe im Juni erhalten wird. Darauf ist ersichtlich, welche Exemplare noch zurückzugeben sind:
"Nicht zurückgegebene, rückgabepflichtige Exemplare".

Gleiches gilt für die Ausgabe im neuen Schuljahr:
"Bereits ausgegebene Exemplare, die die Schülerin nicht haben sollte".

Auch hier sehen Sie, welche Bücher rückgabepflichtig sind.

Bitte setzen Sie sich bei Unklarheiten mit Frau Hauser, im Sekretariat der Schule, in Verbindung.

WICHTIG:

Jedes Buch, das Ihrer Tochter ausgeliehen wird, ist mit einem Exemplarcode versehen. Eine Ausgabe ist ansonsten nicht möglich.

Genau dieser eine Exemplarcode ist ausschließlich Ihrer Tochter zugeordnet und für genau dieses Buch würden Sie zur Schadensregulierung bei Beschädigung oder Verlust herangezogen werden.

Bitte vergleichen Sie den Ausleihschein mit den gepackten Büchern auf Übereinstimmung. Schreiben Sie den Namen Ihrer Tochter in den Bucheinband
(Empfehlung: Umschläge um die Leihbücher - erhältlich z. B. bei Buchhandlung Blaue Blume).

Sollte ein vertauschtes Buch oder eines ohne Exemplarcode zurückgegeben werden, geht dennoch das Ihrer Tochter zugeordnete Exemplarcode in die Schadensregulierung ein.

Verlorene Bücher, die im Sekretariat auftauchen, können gegen 1 Euro zurückgegeben werden.

Zur Rücknahme am Ende des Schuljahres muss zwingend der Rücknahmeschein mitgebracht werden. "Ersatzrückscheine" gibt es gegen eine Gebühr von 50 ct im Sekretariat.

  

 

 

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