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Rückgabe von alten Abiturarbeiten

Nach der "Verwaltungsvorschrift zur Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung des amtlichen Schriftgutes" vom 6. März 1986 ist aufzubewahrendes Schriftgut 10 Jahre lang aufzuheben.
Nicht archivierungswürdiges Schriftgut (wie z.B. Prüfungsarbeiten) kann nach Ablauf dieser Frist an den Verfasser zurückgegeben werden, sofern dieser es beantragt hat, seine Anschrift bekannt ist und keine öffentlichen Interessen entgegenstehen.

Am Ehemaligentreffen, das jährlich i.d.R. am letzten Samstag im September stattfindet (den genauen Termin finden Sie auf der Schul-Homepage), können Sie Ihre Abiturarbeiten persönlich und kostenfrei am Sekretariat abholen, wenn Sie die Abiturprüfungen 10, 25 oder 50 Jahre zuvor abgelegt haben. Bei anderen Jahrgängen müssen wir eine Bearbeitungspauschale berechnen.

Die genauen Regelungen unserer Schule können zusammen mit dem Antragsformular hier heruntergeladen werden:

Rückgabe alter Abiturarbeiten ca. 120 kB)
  

Für die Aushändigung der Abiturarbeit einer ehemaligen Mitschülerin benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht.  

Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat: -> Kontakt

  

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