Eine Schule in freier Trägerschaft bedeutet:
- Recht auf freie Auswahl der Schülerinnen
- Recht auf freie Auswahl der Lehrerinnen und Lehrer
- Recht auf freie Gestaltung des Schullebens
- Recht auf eine eigene Schul- und SV-Ordnung
Diese Rechte basieren darauf, dass der Träger, das Bistum Speyer, für die Errichtung, den Unterricht, die Organisation und die Unterhaltung der Schule verantwortlich ist. Zwar garantiert das Privatschulgesetz dem Träger öffentliche Finanzhilfe in Form von Beiträgen zu den Personal- und Sachkosten, aber diese staatliche Unterstützung deckt nur einen geringen Anteil der Betriebskosten der Schule, so dass erhebliche finanzielle Aufwendungen vom Träger zu leisten sind.
Die freie Schule ist eine Wahlgemeinschaft, die ihre besondere Prägung durch das vertrauensvolle Zusammenwirken aller am Schulleben Beteiligten erhält. Schulträger, Schulleitung, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Eltern sollen gemeinsam an der Gestaltung des Schullebens arbeiten.
Die Schule bemüht sich, die einzelne Schülerin entsprechend ihrer Begabungen und Interessen zu fördern. Das Recht auf freie Gestaltung des Schullebens ermöglicht die Verwirklichung eigener Unterrichts- und Erziehungsvorstellungen. Nicht zuletzt sorgt der Träger auch dafür, dass möglichst wenig Unterricht entfällt.