Wer ist für den bilingualen Unterricht geeignet?
Schülerinnen, die am Ende der 6. Klasse nach Teilnahme am vorbereitenden Zusatzunterricht in den Klassen 5 und 6 aufgrund ihrer Sprachbegabung, ihrer Leistungsbereitschaft und ihres Lernverhaltens gezeigt haben, dass sie den erhöhten Anforderungen gewachsen sind, können sich für den bilingualen Unterricht anmelden.
Aus den zwei Lerngruppen des vorbereitenden Unterrichts wird dann in der Klassenstufe 7 eine Bilingualklasse gebildet.
Aus der Teilnahme am Zusatzunterricht in der Orientierungsstufe kann kein Anspruch auf Aufnahme in den bilingualen Zweig abgeleitet werden.
Ein Ausscheiden aus dem bilingualen Zug vor dem Ende der Klassenstufe 10 ist nur in begründeten Ausnahmefällen jeweils zum Ende des Schuljahres möglich.