Zurück zur Startseite
Unser Profil
Unser Angebot
Interner Bereich

Organisation des bilingualen Unterrichts in der MSS

1.) Voraussetzungen:

  • Bilingualer Unterricht in der Mittelstufe
      
  • Englisch muss als Grund- oder Leistungsfach belegt werden.

  

2.) Unterricht in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern

(ergänzt die Broschüre Mainzer Studienstufe Abitur,  ca. 1,1 MB, Seite 17 ff)

  • dreistündig erteilter Unterricht nach eigenem Lehrplan in englischer Sprache
    (Fachanteile G, SK, EK)
      
  • ersetzt das gesellschaftswissenschaftliche Grundfach zu einem Leistungsfach
    bzw. eines der beiden gesellschaftswissenschaftlichen Grundfächer
    (bili-Schülerinnen müssen GWg belegen).
     

Möglich sind also folgende Kombinationen:

in deutscher Sprache+in englischer Sprache
Leistungsfach Geschichte (4 Std.)+Grundfach "GK bilingual" (3 Std.)
Leistungsfach Sozialkunde (4 Std.)+Grundfach "GK bilingual" (3 Std.)
Leistungsfach Erdkunde (4 Std.)+Grundfach "GK bilingual" (3 Std.)
Grundfach Geschichte (GWg) (2 Std.)+Grundfach "GK bilingual" (3 Std.)

Es ist kein weiteres gesellschaftswissenschaftliches Fach erforderlich.

  

Verteilung der Fachanteile im "GK bilingual" auf die 3 Fachstunden an unserer Schule: 

Halbjahr1 Std.1 Std.1 Std.
11/1G*GEK
11/2GEK*EK
12/1GSK*SK
12/2G*GSK
13G/SK*G/SKEK

* - Kursarbeit in diesem Fach
G/SK - Geschichte mit sozialkundlichen Aspekten

   

3.) Bewertung

  • wie in der SI, Leistungen im Sachfach
     
  • sprachliche Leistung wird berücksichtigt (wie in deutschen Fächern)
     
  • eine Kursarbeit pro Halbjahr (wechselndes Fach)

  

4.) Bescheinigung

  • Zeugnisvermerk in jedem Halbjahr: in Englisch unterrichtete Fächer
     
  • Gesondertes Zertifikat Ende 13 (qualifizierende Bescheinigung)
    enthält alle von 5-13 in Englisch unterrichteten Fächer, Wochenstunden, Noten, BLL in englischer Sprache mit Note, mündliche Abiturprüfung in englischer Sprache mit Note, freiwillige Prüfung in englischer Sprache mit Note.

  

5.) Abiturprüfung im Bilingual-Fach "GK bilingual"

Bei GW-Leistungsfach (deutsch) und Grundfach "GK bilingual"

  • freiwillige Zusatzprüfung zeitnah zum Abitur in englischer Sprache,
     
  • Bescheinigung nur im Zertifikat

Bei GW-Grundfach (deutsch) und Grundfach "GK bilingual"

  • mündliche (Abitur-)Prüfung in GWg (deutsch) oder "GK bilingual" (englisch)
      
  • Bescheinigung im Abiturzeugnis

Weitere Möglichkeiten:

  • man ersetzt GWg bzw. "GK bilingual" als Abiturprüfungsfach durch Religionslehre,
    zusätzlich Zusatzprüfung in GK bilingual
     
  • Abiturprüfung in GWg (deutsch) und Zusatzprüfung in "GK bilingual"
    (in englisch, nicht Geschichte)

  

6.) Abiturzeugnis

Vermerk über die Teilnahme am bilingualen Unterricht und die in Englisch abgelegte mündliche Abiturprüfung  (jedoch nicht die Zusatzprüfung!)

 

7.) Informationen

Diese und weitere Informationen findet man in der Verwaltungsvorschrift "Bilinguale Züge an Gymnasien", die Sie im Internet unter

http://gymnasium.bildung-rp.de/rechtsgrundlagen.html

einsehen können.

  

Wetter-Infos


Kalender und Termine


Home Impressum Datenschutz Kontakt

Copyright 2007-2020 St.-Franziskus-Gymnasium und -Realschule, Kaiserslautern